Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schauspielhaus Zürich AG
1 Gültigkeitsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem
Kunden einerseits und der Schauspielhaus Zürich
AG andererseits. Mit dem Erwerb einer
Eintrittskarte oder dem Abschluss eines
Abonnementvertrages gelten diese AGB als
vereinbart. Für Abonnements gelten daneben und
soweit sie diesen AGB nicht widersprechen die
Abonnementsbedingungen.
2 Preise
Die Eintrittspreise und die
Abonnementsbedingungen werden in der
Saisonvorschau der laufenden Spielzeit, auf der
Website www.schauspielhaus.ch sowie an der
Theaterkasse veröffentlicht.
3 Verkaufsstellen
Theaterkarten können telefonisch, im Webshop
unter www.schauspielhaus.ch oder an der
Theaterkasse vor Ort erworben werden. Die
Schauspielhaus Zürich AG behält sich vor, die
Anzahl Eintrittskarten pro Person einzuschränken.
Diese Regelung gilt auch für den Onlinekauf.
4 Theaterkasse
Der Kunde hat unmittelbar beim Kauf an der
Theaterkasse die Richtigkeit der gekauften Karten
und des Wechselgelds zu überprüfen.
Beanstandungen haben sofort an der Theaterkasse
zu erfolgen. Nachträgliche Reklamationen können
nicht angenommen werden.
5 Reservation
Reservierte Karten sind bis zum bei der
Reservierung mitgeteilten Termin an der
Theaterkasse abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist
erlischt die Reservierung.
6 Weiterverkauf von Karten
Der Weiterverkauf von Eintrittskarten ohne
Zustimmung der Schauspielhaus Zürich AG ist
untersagt.
7 Ermässigungen
Ermässigungen werden den berechtigten
Personengruppen gegen Vorlage eines
entsprechenden Nachweises gewährt. Die
Ermässigungen beziehen sich nicht auf etwaige
Gebühren. Bei der Abholung ermässigter
Eintrittskarten an der Theaterkasse sowie beim
Vorstellungsbesuch hat der Kunde die Berechtigung
zur Ermässigung an der Theaterkasse nachzuweisen. Einzelne Ermässigungen können nicht kumuliert werden. Die Ermässigungen können
von der Schauspielhaus Zürich AG jederzeit
geändert werden. Die Schauspielhaus Zürich AG ist
überdies berechtigt, die Abgabe ermässigter
Eintrittskarten für bestimmte Spielorte,
Veranstaltungen und Preiskategorien
einzuschränken oder auszuschliessen.
8 Nacheinlass/Wiedereinlass
Ein Nach- oder Wiedereinlass nach Beginn der
Vorstellung ist nicht garantiert. Wird ein Einlass
nach Vorstellungsbeginn gewährt, wird ein Platz
zugewiesen. Anspruch auf den reservierten
Sitzplatz besteht nicht.
9 Rücknahme von Karten
Gekaufte Karten werden weder zurückgenommen
noch umgetauscht. Bei Zuspätkommen oder bei
Nichterscheinen zu Vorstellungsbeginn besteht kein
Anspruch auf Erstattung nicht in Anspruch
genommener und somit verfallener Eintrittskarten.
10 Webshop
Beim Online-Kauf von Eintrittskarten im Webshop
auf www.schauspielhaus.ch kommt nach Auswahl
der Sitzplätze und der Eingabe der
Kreditkartendaten mit Anklicken des Feldes
“Bestellung abschliessen” ein Kaufvertrag zwischen
dem Kunden und der Schauspielhaus Zürich AG
zustande.
11 Kartenversand
Beim Postversand von Theaterkarten und
Gutscheinen übernimmt die Schauspielhaus Zürich
AG keine Haftung für das rechtzeitige Eintreffen der
Postsendung beim Kunden oder für den Verlust
oder die Beschädigung der Lieferung. Der Versand
von Theaterkarten und Gutscheinen erfolgt auf
Gefahr des Kunden. Die Schauspielhaus Zürich AG
ist nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Für die
Zusendung von Eintrittskarten werden dem Kunden
Bearbeitungskosten in der Höhe von CHF 3.-
berechnet. Der Postversand ist bis zu 5 Tage vor
dem gewünschten Vorstellungstermin möglich.
Nach Eintreffen der Karten ist der Kunde
verpflichtet, diese unverzüglich auf Richtigkeit zu
überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Tickets
müssen innert drei Arbeitstagen nach Erhalt der
Sendung geltend gemacht werden. Die Reklamation
hat per E-Mail(theaterkasse@schauspielhaus.ch)
oder per Post (Theaterkasse, Schauspielhaus Zürich
AG, Zeltweg 5, 8032 Zürich) zu erfolgen.
12 Datenschutz
Personenbezogene Kundendaten wie Namen,
Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse des
Kunden sowie bei Bezahlung mittels Kreditkarte
zusätzlich die Kreditkarteninformationen des
Kunden werden unter Einhaltung des
schweizerischen Datenschutzrechts in dem für die
Durchführung des Vertrags erforderlichen Umfang
erhoben, gespeichert, bearbeitet und genutzt. Die
Schauspielhaus Zürich AG ist berechtigt, die
Kundendaten zum Zweck interner statistischer
Erhebungen zu speichern sowie die Daten an Dritte,
die von ihr mit der Durchführung des
Veranstaltungsbesuchs bzw. mit dem Kartenverkauf
beauftragt werden, im hierfür erforderlichen
Umfang weiterzugeben. Der Kunde anerkennt und
erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass
die Schauspielhaus Zürich AG die ihn betreffenden
Daten im Rahmen der oben beschriebenen
Geschäftstätigkeit verwendet.
13 Verlust von Karten
Verliert ein Kunde seine Eintrittskarte, kann ihm von
der Theaterkasse eine Ersatzkarte ausgestellt
werden, wenn der Kunde unter genauer
Platzangabe glaubhaft macht, welche Karte er
gekauft hatte. Die Schauspielhaus Zürich AG ist
berechtigt, für das Ausstellen von Ersatzkarten u.ä.
eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Der Besitzer
der Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer
einer Ersatzkarte. Die Ersatzkarte gibt diesfalls
auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen
Platzes. Die Schauspielhaus Zürich AG prüft nicht,
ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmässig
besitzt.
14 Spielplanänderungen
Spielplanänderungen bleiben vorbehalten. Die
Schauspielhaus Zürich AG behält sich auch nach
Beginn des Vorverkaufs vor, eine Vorstellung
abzusagen oder durch die Aufführung eines
anderen Werkes zu ersetzen sowie das Datum, die
Beginnzeit und die Besetzung einer Vorstellung zu
ändern. In diesen Fällen hat der Kunde Anspruch auf
Rückerstattung des Kaufpreises, sofern er die
Vorstellung nicht besucht. Dieser Anspruch verfällt,
wenn er nicht binnen 10 Tagen geltend gemacht
wird. Diese Frist beginnt an dem Tag zu laufen, an
welchem die Vorstellung gemäss dem beim Kauf
gültigen Spielplan hätte stattfinden sollen.
Abonnenten haben Anspruch auf eine kostenlose
Umbuchung auf eine Folgevorstellung desselben
Stücks. Jede weitere Haftung der Schauspielhaus
Zürich AG ist ausgeschlossen; insbesondere haftet
die Schauspielhaus Zürich AG nicht für
Folgeschäden. Bei Änderungen der Besetzung einer
Vorstellung besteht kein Anspruch auf
Rückvergütung des Kaufpreises.
15 Saalplanänderungen
Die Schauspielhaus Zürich AG behält sich das Recht
vor, auch nach Beginn des Vorverkaufs den Saalplan
zu ändern und dem Kunden andere (gleichwertige
oder bessere) Plätze zuzuweisen.
16 Hausordnung
Kunden kann der Zutritt zum Haus oder zu einer
Vorstellung verweigert werden, wenn sie den
Kartenverkauf behindern, andere Personen
belästigen oder begründeter Anlass zur Annahme
besteht, dass sie die Vorstellung stören. Der Zutritt
kann weiter verhindert werden, wenn gegen die
AGB oder gegen die Abonnementsbedingungen
verstossen oder ein Platz eingenommen wird, für
den keine gültige Eintrittskarte vorgewiesen werden
kann. Der Kaufpreis wird in diesen Fällen nicht
rückerstattet.
17 Gebrauch von Mobiltelefonen / elektronischen
Geräten
Mobiltelefone, Pager etc. sind während der
Vorstellung auszuschalten
18 Garderobe
Garderobenstücke (Mäntel, Schirme, grosse
Taschen, sperrige Gegenstände etc.) dürfen nicht in
den Zuschauerraum mitgenommen werden und
sind beim zuständigen Garderobenpersonal
abzugeben. Die Mitnahme von Speisen und
Getränken in den Zuschauerraum ist untersagt;
Rauchen ist nicht gestattet.
19 Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen sind im Schauspielhaus
Zürich aus urheber- und persönlichkeitsrechtlichen
Gründen nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen können
u.a. Schadenersatzansprüche auslösen; das
Einlasspersonal ist berechtigt, Aufzeichnungsgeräte
ohne Haftung einzuziehen, bis zum Ende der
Vorstellung einzubehalten und dem Kunden erst
wieder auszuhändigen, wenn dieser der sofortigen
Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat. Der
Kunde kann von der Vorstellung ausgeschlossen
werden.
20 Aufzeichnung von Vorstellungen
Die Schauspielhaus Zürich AG nimmt gewisse
Vorstellungen auf Bild-, Tonoder Tonbildträger auf.
Der Kunde erklärt sich für den Fall, dass während
einer öffentlichen Vorstellung von dazu berechtigten
Personen Bild- und oder Tonaufnahmen
durchgeführt werden, einverstanden damit, dass
die Schauspielhaus Zürich AG solche Aufnahmen
ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw.
verwertet, auch wenn seine Person allenfalls darauf
in Wort und/oder Bild erkennbar ist.
21 Haftung
Für Schäden jeder Art, die der Kunde in den
Räumen der Schauspielhaus Zürich AG erleidet,
haftet die Schauspielhaus Zürich AG nur im Fall der
grobfahrlässigen oder absichtlichen Verletzung
einer vertraglichen Pflicht durch seine Vertreter und
Hilfspersonen. Die Haftung bei Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit bleiben vorbehalten.
22 Inkraftsetzung
Diese AGB treten am 1. Januar 2014 in Kraft. Sie
ersetzen die bisher geltenden AGB der
Schauspielhaus Zürich AG.
23 Anwendbares Recht
Es gilt schweizerisches Recht.
24 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich
25 Weitere Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein,
so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen
Bestimmungen dieser AGB nicht.